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04.11.2021; 17:28 Uhr
Werbeplakat mit Tina Turner-Doppelgängerin
BGH verhandelt Revision, Vorsitzender hält laut "LTO" Entscheidung des OLG Köln für richtig

Heute verhandelte der BGH zur Frage, ob eine Tribute-Show zum Lebenswerk von Tina Turner mit einer Doppelgängerin der Sängerin durch Plakate beworben werden durfte (I ZR 2/21). Streitentscheidend ist dabei insbesondere eine Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Recht am eigenen Bild Turners.

In der Vorinstanz hatte das OLG Köln – anders als noch das LG Köln (ZUM-RD 2020, 293) – dem Veranstalter recht gegeben und die Klage der US-amerikanischen Sängerin unter Hinweis auf § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG abgewiesen (vgl. OLG Köln ZUM-RD 2021, 293). Nun tendiert laut Meldung des Portals LTO auch der entsprechende Senat des BGH dazu, die Entscheidung des OLG zu bestätigen. Das gab der Vorsitzende Richter Thomas Koch während der Verhandlung zu erkennen, so LTO. Eine Entscheidung soll am 24. Februar 2021 verkündet werden.

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