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12.11.2021; 10:03 Uhr
Anwaltskosten für Abmahnung bei Filesharing
EuGH-Generalanwalt hält Deckelung für rechtmäßig

Der Generalanwalt beim EuGH, Campos Sánchez-Bordona, hält die Deckelung von zu erstattenden Anwaltskosten für Abmahnungen für rechtmäßig (Rs. C-559/20). Das gab er in seinen Schlussanträgen bekannt, über die u.a. LTO berichtet.

Dem Verfahren zugrunde liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des LG Saarbrücken, in dem die Höhe der geltend gemachten Abmahnkosten für illegales Filesharing umstritten sind. Konkret geht es um die Frage, ob die Deckelung des Gegenstandswertes in entsprechenden Verfahren auf 1.000 € aus § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG unionsrechtswidrig ist.

In seinen Schlussanträgen stellte der Generalanwalt lauf LTO fest, dass die Norm den jeweiligen nationalen Gerichten genügend Freiraum gebe für eine Entscheidung nach Billigkeitsgesichtspunkten. Insoweit stehe sie deshalb nicht im Widerspruch zu Art. 14 der Enforcement-RL.

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