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18.03.2025; 19:26 Uhr
Verfahren um »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken« beendet
Decker zieht Berufung zurück

Die Autorin Anika Decker, die auf dem Klagewege eine Nachvergütung für die Drehbücher der Kinoerfolge »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken« begehrte, hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Es berichtet u.a. beck aktuell.

Das erstinstanzliche Urteil hatte Decker zwar dem Grunde nach einen Anspruch aus § 32a UrhG zugesprochen. Jedoch erachtete es den Anspruch nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 für unverjährt (ZUM-RD 2024, 275 mAnm Struppler ZUM-RD 2024, 290; Vinokurova/Bücker ZUM-RD 2024, 292, vgl. Meldung vom 28. September 2023). Dieser Ansicht hatte sich das zweitinstanzliche Gericht in einem Hinweis vermutlich angeschlossen.

Das erstinstanzliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Dokumente:

[IUM/ee]

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