Sperrung der Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf war rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Meta rechtswidrig gehandelt hat, als das Unternehmen die Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf im Dezember 2021 ohne Angabe von Gründen sperrte (VI U (Kart) 5/24, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das geht aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vom 2. April 2025 hervor, die das Verfahren des gemeinnützigen Vereins unterstütze.
Grund für die Sperrung der Facebook-Seite der Filmwerkstatt Düsseldorf war vermutlich ein Bild, das zu Werbezwecken für den Film »Der Schamane und die Schlange« gepostet wurde. Das Bild zeigte eine Gruppe leicht bekleideter indigener Menschen im Lendenschurz. Algorithmen könnten dies als unzulässige Nacktheit eingestuft haben.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits 2024 die Rechtswidrigkeit der Sperrung festgestellt und den Unterlassungsanspruch der Filmwerkstatt Düsseldorf bejaht (14d O 1/23). Meta habe mit der Sperrung ohne vorherige oder unverzügliche nach der Sperrung erfolgte Begründung und Anhörung seine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 GWB missbraucht.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7748:
https://www.urheberrecht.org/news/7748/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.