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05.12.2025; 18:59 Uhr
Wirecard-Skandal: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Verdachtsberichterstattung
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied mit Beschluss vom 3. November 2025, dass es bei der Verdachtsberichterstattung keine zu hohen Hürden geben dürfe (1 BvR 573/25, Veröffentlichung in ZUM folgt). Hierüber berichtet unter anderem die Tagesschau

Der Spiegel veröffentlichte in den Jahren 2020 und 2021 Artikel zum Wirecard-Skandal. Im Rahmen dessen berichtete das Magazin unter anderem auch über einen ehemaligen Manager des Wirecard-Konzerns. Dieser sah in dieser Berichterstattung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und klagte. Das Oberlandesgericht (OLG) München gab dem Manager Recht und untersagte dem Spiegel die weitere Berichterstattung. 

Dem trat das BVerfG nun entgegen und entschied, dass das Nachrichtenmagazin durch die Entscheidung des OLG in seiner Meinungs- und Pressefreiheit verletzt werde. Die Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung dürfe nicht allein davon abhängen, dass »ein bestimmter Grad an Wahrscheinlichkeit für eine Begründetheit des Verdachts spricht«. Auch ein Anfangsverdacht könne daher ausreichen. Zudem habe das OLG nicht hinreichend berücksichtigt, dass bei einer »Verstrickung in erhebliche Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal« ein besonderes öffentliches Informationsinteresse bestehe.

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