Fototapete und Urheberrechtsverletzung?
Der Bundesgerichtshof hat in drei Urteilen vom 11. September 2024 entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet das Urheberrecht an den auf der Tapete abgedruckten Fotografien nicht verletze (I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
In den Verfahren hatte sich jeweils ein Fotograf gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet gewehrt, auf denen u.a. eine Fototapete mit seinen Lichtbildern abgebildet war. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte nun fest, dass der in der Veröffentlichung liegende Eingriff in das Vervielfältigungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Klägers aufgrund einer konkludenten Einwilligung gerechtfertigt war. Das Veröffentlichen von Abbildungen einer Fototapete im Internet sei nach den Umständen des Falls eine übliche Nutzungshandlung. Damit müsse der Urheber rechnen, wenn er sein Werk Nutzer:innen ohne Einschränkung frei zugänglich mache.
Die Verfahren zur Veröffentlichung von Fototapeten waren von dem geneigten Publikum mit Aufmerksamkeit verfolgt worden. Die Instanzgerichte hatten den Fall nicht einheitlich beurteilt (vgl. Meldungen vom 28. Februar 2023, vom 13. Februar 2024 und vom 23. Mai 2024).
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