Urheberrechtsverletzung durch Foto einer Fototapete
Stellt der Vermieter einer Ferienwohnung Bilder in das Internet, auf denen eine Fototapete zu sehen ist, so kann dies eine Urheberrechtsverletzung sein. Über die entsprechende Entscheidung des LG Köln (14 O 350/21, Veröffentlichung in der ZUM-RD folgt) berichtet u.a. der Spiegel.
Laut Meldung habe das Gericht entschieden, dass der Vermieter sich vor Veröffentlichung des Bildes zumindest zu erkundigen habe, ob eine Erlaubnis des berechtigten Fotografen gegeben sei. Im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Tapete lediglich Beiwerk gewesen sei, habe das Gericht nicht aber mehr weiterverhandelt, da der Beklagte in dem Anerkenntnisurteil insoweit seinen Widerstand aufgegeben hätte.
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