mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.08.2024; 23:40 Uhr
Neue Wendung im Fall des Kirchenreliefs in Wittenberg
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an

In dem Rechtsstreit um ein antisemitisches Kirchenrelief an der Wittenberger Stadtkirche hat das Bundesverfassungsgericht die gegen die vorangegangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 1597/22). Der Beschwerdeführer beabsichtigt nun, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Darüber berichtet u.a. beck aktuell.

Der Beschwerdeführer, Dietrich Düllmann, hatte sich gerichtlich gegen eine mittelalterliche Darstellung zur Verhöhnung von Juden an der Stadtkirche Wittenberg gewendet und verlangte von der Kirchengemeinde die Entfernung des Reliefs. Im ordentlichen Gerichtsverfahren war er damit jedoch gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies zuletzt sein Klagbegehren mit der Begründung ab, dass sich die Kirche mit einer zwischenzeitlich angebrachten Informationstafel bereits ausreichend von der ursprünglichen Aussage distanziert hätte (vgl. Meldung vom 14. Juni 2022).

Die gegen die Entscheidung des BGH eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Gericht nun ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Daher strebt Düllmann nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an, die sich auf das Diskriminierungsverbot und den Persönlichkeitsschutz unter der EMRK stützen werde. Dies gab sein Anwalt bekannt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7476:

https://www.urheberrecht.org/news/7476/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.