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14.06.2022; 14:05 Uhr
Kirchenrelief in Wittenberg
Antisemitische Sau darf bleiben

Das antisemitische Relief an der Wittenberger Stadtkirche – die sog. »Judensau« – muss nicht von der Kirchengemeinde entfernt werden. Das hat der BGH entschieden und heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (VI ZR 172/20, Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Der Kläger hatte sich gegen die mittelalterliche Darstellung zur Verhöhnung von Juden gewannt und verlangte von der Kirchengemeinde die Entfernung des Reliefs. Die Kirche hatte jedoch in der Vergangenheit bereits eine Informationstafel angebracht (vgl. Meldung vom 31. Mai 2022).

Nun hat der BGH entschieden, dass das Relief nicht entfernt werden müsse. Durch die in den 80er-Jahren angebrachte Tafel habe die Kirche sich von dem Bildnis ausreichend differenziert und den zuvor bestehenden rechtswidrigen Zustand somit beseitigt. Die Entfernung des Reliefs sei daher nicht die einzige Möglichkeit, vorliegend die durch die offensichtlich vorliegende Beleidigung hervorgerufene Rechtsverletzung zu beheben.

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