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29.05.2024; 18:16 Uhr
Medialer Umgang mit »Sylt-Video«
Medienrechtsexperten zur Zulässigkeit der Berichterstattung

Die unverpixelte und massenhafte Verbreitung des sogenannten »Sylt-Videos« sei presserechtlich bedenklich und einzelne Berichte über den Vorfall auf Sylt erzeugten eine unzulässige Pranger-Wirkung. So äußern sich übereinstimmend verschiedene Medienrechtsexperten in einem Beitrag bei LTO.

Das »Sylt-Video« ist ein privater Videomitschnitt, der junge Menschen auf Sylt während einer Party zeigt. Sie rufen auf die Melodie des Liedes »L'Amour Toujours« von Gigi D'Agostino »Deutschland den Deutschen – Ausländer raus«. Das Video kursiert seit Tagen im Internet und hat für große Empörung gesorgt. Auch Medien berichteten über den Vorfall und zeigten dabei die Protagonist:innen im Video teilweise unverpixelt. 

Die befragten Medienrechtsexperten halten es übereinstimmend für presserechtlich unzulässig, das Video uneingeschränkt unverpixelt zu veröffentlichen. Mindestens müsste zwischen den einzelnen gezeigten Personen differenziert werden. Die Berichterstattung der »Bild-Zeitung« sei zudem unzulässig anprangernd, da sie die Protagonist:innen teils identifiziere und etwa als »Nazi-Schnösel« beleidige.

Dokumente:

[IUM/ee]

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