»Compact«-Verbot vorerst ausgesetzt
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Sofortvollzug des vom Bundesministerium für Inneres und Heimat ausgesprochenen Verbots der Zeitschrift »Compact« mit Beschluss vom 14. August vorerst ausgesetzt (6 VR 1.24). Darüber berichtet u.a. beck aktuell.
Die »COMPACT-Magazin GmbH«, die u.a. die Zeitschrift »Compact« herausgibt, war Mitte Juli durch das Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) verboten worden. Das BMI begründete dies mit der verfassungsfeindlichen Ausrichtung der Gesellschaft. Das Verbot stützte das BMI dabei auf das Vereinsrecht, was bei vielen Beobachter:innen mit Blick auf die Pressefreiheit auf Kritik stieß (vgl. Meldung vom 16. Juli 2024 und vom 25. Juli 2024).
Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss nun aus, dass gegen die Anwendbarkeit des Vereinsrechts »keine Bedenken« bestünden. In materieller Hinsicht könne im Eilverfahren allerdings noch nicht abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen für ein entsprechendes Verbot gegeben seien.
Die taz fasst verschiedene Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zusammen: Während Vertreter:innen aus der CDU und FDP Kritik an dem Verbotsversuch äußerten, warnten Grüne und die SPD davor, die vorläufige Entscheidung des Gerichts zu ernst zu nehmen. Vielmehr sei die Hauptsacheentscheidung abzuwarten.
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