»Compact«-Verbot
Sowohl netzpolitik.org als auch LTO haben Stellungnahmen verschiedener Experten zu der Frage veröffentlicht, ob das sogenannte »Compact«-Verbot mit der Pressefreiheit vereinbar sei.
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat heute ein vereinsrechtliches Verbot u.a. der »COMPACT-Magazin GmbH« wegen ihrer verfassungsfeindlichen Ausrichtung ausgesprochen. Die »COMPACT-Magazin GmbH« gibt u.a. das »COMPACT-Magazin« heraus, das antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte verbreite, so das BMI in seiner Pressemitteilung zum Verbot.
Das vereinsrechtliche Verbot werfe zwei Fragen im Zusammenhang mit der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG auf: Zum einen sei unklar, ob das Vereinsrecht für den Fall des Verbots von Medienunternehmen überhaupt anwendbar sei – Presseregulierung sei grundsätzlich Ländersache. Zum anderen stelle sich die Frage, ob die Inhalte des »COMPACT-Magazins« unter Beachtung der besonderen grundrechtlichen Stellung der Presse ein umfassendes Verbot trügen.
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