Eva Herman gewinnt Berufungsverfahren um Falschzitat im »Hamburger Abendblatt«
Im Rechtsstreit um ein Zitat der Fernsehmoderatorin Eva Herman ist der Axel Springer Verlag in der Berufungsinstanz durch das Oberlandesgericht Köln zur Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 25.000 EUR verurteilt worden (Az.: 15 U 37/09; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD). Das »Hamburger Abendblatt« hatte im September 2007 über eine Pressekonferenz Hermans berichtet und sie dabei so zitiert, als billige Herman die Rolle der Mutter im Nationalsozialismus. Tatsächlich handelte es sich dabei jedoch nicht um ein wörtliches Zitat, sondern um eine von mehreren möglichen Interpretationen einer Äußerung Hermans, ohne dass dies in dem Zeitungsartikel kenntlich gemacht worden sei, so das OLG Köln.
Nach Ansicht der Richter beeinträchtige dieses Falschzitat Herman erheblich, da es sie in dem negativem Licht erscheinen lasse, sie würde das Unrecht des NS-Regimes bagatellisieren. Dabei wurde der Umstand, dass Eva Herman als ehemalige Nachrichtensprecherin ein hoher Bekanntheitsgrad zukomme und sie »besonderen Anforderungen an Seriosität und Neutralität zu genügen hatte«, besonders berücksichtigt. Ihr Ansehen in der Öffentlichkeit habe durch die falsche Wiedergabe der Äußerung massiv gelitten, was die Bemessung der Höhe der Geldentschädigung maßgeblich gewesen sei. Zudem stellte das Gericht ein hohes Maß des Verschulden auf Seiten des Verlages fest, da man angesichts der drohenden Auswirkungen des Zitates vorab hätte prüfen müssen, ob sich Herman tatsächlich so in der Pressekonferenz geäußert habe. Hingegen haben die Richter den Umstand unberücksichtigt gelassen, dass Hermans berufliche und private Existenz durch die sich an den Zeitungsartikel anschließende Medienkampagne erheblich beeinträchtigt worden sei, da hierfür nicht allein der Axel Springer Verlag verantwortlich sei.
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