Bundesrat billigt »Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen«
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2009 dem sog. »Zugangserschwerungsgesetz« (ZugErschwG) zugestimmt. Am 18. Juni 2009 hatte der Bundestag den Gesetzentwurf, der im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch grundlegend modifiziert wurde, verabschiedet (vgl. Meldung vom 19. Juni 2009). Die kurzfristige Änderung des Entwurftextes war möglich geworden, weil die Gesetzesinitiative von den regierungsbildenden Bundestagsfraktionen ins Parlament eingebracht worden war. Vertreter der Opposition hatten dieses Vorgehen kritisiert und eine verfassungsgerichtliche Überprüfung in Aussicht gestellt.
Inhaltlich wurde das Gesetz nun von der Länderkammer und von einer Einberufung Vermittlungsausschusses abgesehen.
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