Klinsmann unterliegt auch in zweiter Instanz gegen »taz«
Im Rechtsstreit um die Fotomontage auf dem Titelbild der Osterausgabe der Tageszeitung »taz« ist der Antrag des Fußballtrainers Jürgen Klinsmann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch vom Oberlandesgericht München in zweiter Instanz zurückgewiesen worden. Zuvor hatte bereits das Landgericht München I einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Auf dem »taz«-Titel war Klinsmann als Gekreuzigter zu sehen. Die Überschrift des dazugehörigen Berichts lautete in Anspielung auf den Film »Das Leben des Brian« von Monty Python »Always Look on the Bright Side of Life«.
In der Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen und der Meinungsfreiheit der Tageszeitung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Veröffentlichung der Fotomontage noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Wie die »Süddeutsche Zeitung« berichtet, habe Klinsmanns Rechtsanwalt nach dem ablehnenden Beschluss erklärt, er bedauere die Entscheidung. Trotz der hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit dürfe das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen nicht so stark zurückgedrängt werden. Die Fortführung des Rechtsstreits in ein Hauptsacheverfahren lehne Klinsmann jedoch zur Vermeidung weiterer Aufmerksamkeit auf diesen Fall jedoch ab, so sein Anwalt.
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