GEMA erwirkt Urteil gegen RapidShare - Streitwert 24 Mio. EUR
Auf eine Unterlassungsklage der GEMA hin hat das Landgericht Hamburg dem Sharehoster RapidShare untersagt, rund 5.000 geschützte Musiktitel im Internet zugänglich zu machen (Urteil vom 12. Juni 2009; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Wie die Verwertungsgesellschaft berichtet, sei im Vorgehen gegen illegale Inhalte bei Sharehosting-Angeboten nach »zahlreichen Erfolgen in kleinerem Ausmaß« mit diesem Urteil nun ein Erfolg »in einer ganz anderen Dimension« erzielt worden, was sich bereits aus dem hohen Streitwert von rund 24 Mio. EUR ergebe. Gleichzeitig sieht sich die GEMA dadurch in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen Endnutzer, sondern gegen Diensteanbieter vorzugehen.
Wie die GEMA in einer Pressemitteilung betont, seien die derzeitigen Maßnahmen der verschiedener Sharehoster zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen nach der Begründung des Landgerichts Hamburg nicht ausreichend. Insoweit habe die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung, da alle Anbieter nun aufgefordert seien, wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zur Filterung illegaler Inhalte zu ergreifen. Die Gerichte würden erkennen, dass die Begründung des Anbieter, derartige technische Maßnahmen seien nicht möglich, »nur vorgeschoben« ist. Grund dafür sei nicht zuletzt die Möglichkeit der GEMA, rechtswidrige Inhalte im Internet aufzuspüren.
Während Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, das Urteil auch als Grundlage für neue Verhandlungsoptionen im Bereich der Online-Angebote begrüßte, hielt man sich auf Seiten von Rapidshare mit Interpretationen zurück, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliege. Hinsichtlich der vom Landgericht Hamburg auferlegten Prüfungspflichten könnte in zweiter Instanz eine Einschränkung durch das Oberlandesgericht erfolgen. Bobby Chang, Vorstand der Rapidshare AG verwies auf eine Entscheidung des OLG Köln, das 2007 festgestellt habe, dass neben den implementierten Maßnahmen bereits die Kontrolle einer einzigen »Warez«-Seite ausreichend sei. Wesentlich sinnvoller als derartige Kontrollmaßnahmen seien jedoch neue Geschäftsmodelle, die Nutzern »den richtigen Service zum richtigen Preis« bieten, so Chang.
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