mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.06.2021; 10:52 Uhr
DSM-Richtlinie
EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Art. 17

Die EU-Kommission hat die langerwarteten Leitlinien zur Auslegung von Art. 17 DSM-RL veröffentlicht. Hierdurch soll laut Kommission eine einheitliche Umsetzung der Richtlinie gewährleistet werden und den jeweiligen Akteuren eine Anleitung zum richtigen Umgang mit den entsprechenden Regelungen gegeben werden.

In den Leitlinien erläutert die EU-Kommission insbesondere die Anforderungen an die "best efforts" aus Art. 17 Abs. 4 DSM-RL genauer, bei deren Einhaltung eine Onlineplattform einer urheberrechtlichen Haftung für Inhalte ihrer Nutzer entgehen kann. So seien laut Kommission Diensteanbieter etwa regelmäßig nicht dazu verpflichtet, in Verhandlungen mit schwer auffindbaren Rechteinhabern zu treten. Die hier zu stellenden Anforderungen könnten jedoch insbesondere mit zunehmender Größe des jeweiligen Dienstes steigen. Auch geht die Kommission vertieft auf die "Notice and take down" und "Stay down"-Verpflichtung ein. Der Einsatz einer bestimmten Technologie werde hierdurch jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Art. 17 DSM-RL regelt die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Uploadplattformen für von Usern hochgeladene Inhalte.  Im Zuge der Urheberrechtsreform war die Norm stark umstritten, da Kritiker befürchten, die Regelung könne zu einem Overblocking führen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6629:

https://www.urheberrecht.org/news/6629/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.