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06.02.2024; 18:54 Uhr
Weitere Entscheidung zu den »Kohl-Protokollen«
Urteil des OLG Köln

Im langjährigen Rechtsstreit um das Buch »Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle« des Journalisten Heribert Schwan hat Maike Kohl-Richter, Witwe des Bundeskanzlers a.D. Helmut Kohl, einen Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht Köln hat die Veröffentlichung weiterer unautorisiert veröffentlichter Passagen verboten (15 U 314/19, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Zentrale Frage dieses Verfahrens vor dem OLG Köln war, ob Kohl und Schwan zu gegebener Zeit eine Vertraulichkeitsvereinbarung bezüglich ihrer Gespräche in Vorbereitung einer geplanten Biografie über den Altkanzler vereinbart hatten. Eine solche konkludente Vereinbarung sah das Gericht als gegeben an. Dass es an einer ausdrücklichen Absprache dahingehend gefehlt hatte, war durch Zeugenvernehmungen u.a. eines Sohnes Kohls festgestellt worden.

Zuvor hatten auch zahlreiche andere Gerichte in dieser Sache zu entscheiden. U.a. hatte der BGH in zwei Verfahren grundlegend zum Umfang des postmortalen Persönlichkeitsrechts entschieden (vgl. BGH ZUM 2022, 196; ZUM 2022, 221).

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