Entscheidung im »AdBlocker-Verfahren« vertagt
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung in dem »AdBlocker-Verfahren« weiter vertagt. In dem Verfahren klagt der Verlag Axel Springer gegen einen Adblocker-Anbieter wegen des Einsatzes von Adblockern auf den Medienseiten des Verlags (I ZR 131/23). Es berichtet beck aktuell.
Axel Springer stützt seine Klage auf das Urheberrecht: Ein installiertes Werbeblocker-Add-on beeinflusse die Datenstrukturen der Websites des Verlags. Es sei daher eine unberechtigte Umarbeitung eines Computerprogramms im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG (vgl. Meldung vom 25. Juni 2024).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das »AdBlocker-Verfahren« bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur urheberrechtlichen Bedeutung einer »Cheat-Software« (C-159/23) ausgesetzt. Diese fiel im vergangenen Monat (vgl. Meldung vom 17. Oktober 2024). Das Gericht hat den Parteien im »AdBlocker-Verfahren« nun die Möglichkeit gegeben, zu der Entscheidung des EuGH Stellung zu nehmen. Die Verhandlung wird am 10. April 2025 fortgesetzt.
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