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04.03.2025; 18:05 Uhr
Fler und der Publikumsgesang
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2024 eine Verfassungsbeschwerde des Rappers Fler nicht zur Entscheidung angenommen, womit sich dieser gegen ein verhängtes Ordnungsgeld wendete, das gegen ihn wegen der Veröffentlichung von verbotenen Liedzeilen verhängt worden war (1 BvR 1425/24). Es berichtet LTO.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde waren mehrere zivilgerichtliche Verfahren gegen den Rapper wegen eines Liedtextes, in dem er u.a. über die Kinder des Rappers Bushido rappte. Die dagegen gerichteten Untersagungsverfügungen hatten Erfolg. Fler veröffentlichte darauf allerdings weiterhin mehrfach die verbotenen Liedzeilen – teils nur von seinem Publikum gesungen. Auch die dagegen eingeleiteten Ordnungsmittelverfahren waren erfolgreich, wogegen Fler die Verfassungsbeschwerde gerichtet hatte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, da der Rapper die darin vermeintlich liegenden Grundrechtsverletzungen nicht ausreichend substantiiert habe. Dies gelte auch für die Veröffentlichungen, in denen nur sein Publikum den verbotenen Text gesungen habe, da ihm dies nach seinem Vortrag weiter zuzurechnen sei.

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