BGH: Joschka Fischer unterliegt im Rechtsstreit um »BUNTE«-Artikel
Der Bericht in der Zeitschrift »BUNTE« mit der Überschrift »Nobel lässt sich der Professor nieder« über den ehemaligen Außenminister Joschka Fischer war zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az.: VI ZR 160/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) entschieden und bestätigte damit die Entscheidung des Kammergerichts, das die Klage Fischers in der Berufungsinstanz abgewiesen hatte.
Der Zeitschriftenartikel aus dem Jahr 2006 befasst sich mit Fischers Ausscheiden aus der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen und mit dem Kauf eines Wohnhauses. Neben dem Abdruck eines Fotos des Hauses wird auch die Frage nach der Finanzierung gestellt. Wie bereits das Kammergericht festgestellt hatte, kann die Berichterstattung gerade auch mit Bildveröffentlichung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. Dieser Eingriff sei jedoch im vorliegenden Fall nicht schwerwiegend, wie nun auch der BGH bestätigte.
Bei der Abwägung zwischen den Interessen Fischers und dem Informationsinteresse an der Berichterstattung sei vom Berufungsgericht berücksichtigt worden, dass anhand des Berichtes eine Identifizierung des Hauses nicht ohne weiteres möglich sei und daher das Recht auf Anonymität der Privatsphäre nur bedingt betroffen sei. Darüber hinaus habe es mit Fischers Rückzug aus der der Bundestagsfraktion und damit aus der Politik einen aktuellen Anlass für die Berichterstattung gegeben. Joschka Fischer habe eine herausragende Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik eingenommen, die er nicht schon durch sein Ausscheiden aus der Bundesregierung 2005 verloren habe. Zudem seien die aufgeworfenen Fragen in Zusammenhang mit der im Artikel ebenfalls angesprochenen Wandlung Fischers geeignet, um gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen der Leser anzuregen, so der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung.
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