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25.05.2009; 19:04 Uhr
VG Wort beschließt gemeinsame Wahrnehmung der Rechte aus dem »Google Book Settlement«
Mitgliederversammlung einigt sich auf Änderung des Wahrnehmungsvertrags

Auf ihrer Mitgliederversammlung am 23. Mai 2009 hat die Verwertungsgesellschaft Wort hat eine Änderung ihres Wahrnehmungsvertrags beschlossen. Hintergrund sei das »Google Book Settlement«, das Vergleichsangebot im US-Prozess zwischen Autoren-Verbänden und Google, für das die Verwertungsgesellschaft bestimmte Rechte ihrer Mitglieder gemeinsam wahrnehmen will. So sollen Vergütungsansprüche der Autoren für Werke, die bis zum 5. Mai 2009 im Rahmen des Digitalisierungsprojektes »Google Book Search« gescannt wurden, durch die VG Wort eingezogen werden. Gleichzeitig will man der Nutzung von Büchern, die in Deutschland erschienen sind, fristgerecht widersprechen. Der Termin hierfür wurde durch das amerikanische Prozessgericht von Anfang Mai 2009 auf den 4. September 2009 verlegt (vgl. Meldung vom 6. Mai 2009). Die Wahrnehmung dieser Rechte setzt jedoch die entgültige Bestätigung des Vergleiches durch das Gericht voraus. Mit einer Entscheidung sei nach derzeitigem Stand im Oktober oder November 2009 zu rechnen, so die VG Wort.

Daneben könnte die Nutzung vergriffener Werke aufgrund der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages künftig durch die VG Wort lizenziert werden. Entsprechende Vereinbarungen können sowohl mit Google als auch mit weiteren Digitalisierungsprojekten getroffen werden, so die VG Wort in einer Pressemitteilung vom 23. Mai 2009. Gleiches gelte für digitale Vervielfältigungen zur Anzeige bibliographischer Daten, die fortan ebenfalls von der Verwertungsgesellschaft lizenziert werden kann.

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