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18.03.2009; 18:18 Uhr
Verhandlung über Vertragsstrafe wegen Einfuhr von Umgehungsvorrichtungen zum »Schwarzsehen«
Premiere AG fordert 26 Mio EUR von Receiver-Hersteller Kathrein

Am 19. März 2009 findet vor dem Landgericht München I die mündliche Verhandlung im Prozess um die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mehr als 26 Mio. EUR des Receiver-Herstellers Kathrein an den Fernsehsender Premiere statt. Kathrein hatte von 2003 bis 2007 Receiver für den legalen Empfang des Pay-TV-Angebots von Premiere produziert und sich gleichzeitig unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR pro Zuwiderhandlung dazu verpflichtet, Vorrichtungen zur Umgehung der Verschlüsselung weder selbst herzustellen noch durch Dritte herstellen zu lassen.

Premiere wirft Kathrein nun vor, zumindest personell in eine Gesellschaft verflochten zu sein, die zwischen 2006 und 2008 insgesamt 219.392 solcher Vorrichtungen in 33 Lieferung nach Deutschland eingeführt und in 489 Fällen an gewerbliche Händler weiterverkauft hat. Aus diesen mehr als 500 Zuwiderhandlungen errechne sich die Forderung von über 26 Mio. EUR, so Premiere. Kathrein führt zur Verteidigung an, keine Kenntnis von diesen Vorgängen gehabt zu haben.

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