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09.03.2009; 13:56 Uhr
Bundesrat billigt Gesetz zur Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung
Kein Einspruch gegen Ergebnis des Vermittlungsausschusses

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag, 6. März 2009 im zweiten Anlauf dem »Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung« zugestimmt. Zuvor war das vom Bundestag am 18. Dezember 2008 beschlossene Gesetz (vgl. Meldung vom 19. Dezember 2008) von der Länderkammer abgelehnt und der Vermittlungsausschuss angerufen worden (vgl. Meldung vom 16. Februar 2009). Der Hauptkritikpunkt betraf dabei die Höhe der vorgesehen Entschädigungen für Überwachungsmaßnahmen, die sich nach Auffassung der Mehrheit des Bundesrates wegen der gesetzlichen Verpflichtung der Anbieter nicht nach den marktüblichen Preisen im Telekommunikationsbereich zu richten habe, sondern lediglich dem Kompensationsgedanken Rechnung tragen solle.

Im Vermittlungsausschuss wurden daher Kürzungen der Entschädigungssätze in der neuen Anlage zu § 23 Absatz 1 JVEG als Kompromissvorschlag erarbeitet, dem nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat zugestimmt hat.

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