Ehefrau von Günter Jauch gewinnt Berufungsverfahren um Veröffentlichung von Hochzeitsfotos
Dorothea Sihler-Jauch, die Ehefrau des TV-Moderators Günter Jauch war auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitschrift »FreizeitRevue« erfolgreich. Das Oberlandesgericht bestätigte in seinem Urteil vom 10. März 2009 (Az.: 15 U 163/08; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) die Entscheidung des Landgerichts Köln, der Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 EUR zuzusprechen. Dieser Ausgang hatte sich bereits zum Auftakt des Berufungsverfahrens angedeutet, da in der mündlichen Verhandlung von Seiten des Gerichts darauf hingewiesen worden war, dass man ein die Berufung des Verlags nicht für aussichtsreich halte (vgl. Meldung vom 19. Februar 2009).
In seiner Urteilsbegründung weist der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf den Umstand hin, dass die betreffende Fotografie, die Dorethea Sihler-Jauch zurückgezogen vor Beginn der Trauung zeige, in örtlicher Abgeschiedenheit entstanden sei und sich daher thematisch deutlich von üblicherweise veröffentlichten Hochzeitsfotos unterscheide. Dies habe Auswirkungen auf die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin und der Pressefreiheit bzw. dem Informationsinteresse, so dass Sihler-Jauch durch die Veröffentlichung schwerwiegend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei.
Auch hinsichtlich der Höhe der vom Landgericht zuerkannten Geldentschädigung hatten die Richter am OLG keine Bedenken. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
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