GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Videothek BeamDVD
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den Videodienst BeamDVD erwirkt, wie sie in einer Pressemitteilung vom 19. Februar 2009 berichtet. BeamDVD bietet seinen Kunden die Möglichkeit, über das Internet auf einen beim Anbieter angemieteten DVD-Player zuzugreifen und ausgeliehene Filme über das Internet auf dem heimischen PC anzusehen. Für die dazu notwendigen Rechte an den Musikwerken in Filmen hatte BeamDVD seinen Dienst wie eine herkömmliche Videothek bei der GEMA lizenziert und fortan das Logo der Verwertungsgesellschaft zusammen mit dem Schriftzug »GEMA-Partner« auf seiner Homepage verwendet. Zusätzlich warb BeamDVD mit der Aussage »garantiert legaler Service«.
Nach Ansicht der GEMA sei für den von BeamDVD angebotenen Dienst anstelle der Videotheken-Lizenz für das Vermietrecht an Bildtonträgern eine Video-On-Demand-Lizenz notwendig, weil die Inhalte nicht vermietet, sondern öffentlich zugänglich gemacht werden. Da es an einer solchen Lizenz fehle, dürften Filme mit Musikwerken, die von der GEMA wahrgenommen werden, nicht ohne Zustimmung durch BeamDVD angeboten werden. Einem entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gaben die Kölner Richter nun statt.
Als Reaktion auf die GEMA-Pressemitteilung distanzierten sich BeamDVD-Vertreter in einer Stellungnahme von den Aussagen der Verwertungsgesellschaft und verteidigten die bestehende Lizenzierung ihres Dienstes. So habe würden DVD-Inhalte weder heruntergeladen noch als Datei übertragen. Vielmehr werde die DVD in körperlicher Form bei BeamDVD ausgeliehen und gleichzeitig von Mitarbeitern innerhalb der Geschäftsräume der Firma in einem angemieteten DVD-Player eingelegt, der von den Kunden fernbedient werden könne. Die Verbindung erfolge zwar über das Internet, sei jedoch letztlich ähnlich einer Verbindung zu einen lokalen DVD-Player. Daher sei BeamDVD nicht nicht wie ein Video-On-Demand-Dienst, sondern wie eine Videothek zu behandeln.
Für die Verwendung des Logos gemeinsam mit dem Schriftzug »GEMA-Partner« auf der Homepage habe es nach Angaben von BeamDVD bei Vertragsabschluss eine Genehmigung der GEMA gegeben. Sofern man eine solche Bewerbung seitens der GEMA nun nicht mehr wünsche, werde man den Internetauftritt innerhalb einer angemessenen Frist anpassen, so der Geschäftsführer von BeamDVD, Christian Garcia Diaz.
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