Chaos Computer Club veröffentlicht Vertragsentwurf für Netzsperrungsvereinbarung mit Providern
Nachdem sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in der vergangenen Woche erneut für eine freiwillige Vereinbarung mit den Internetprovidern zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten ausgesprochen hat (vgl. Meldung vom 12. Februar 2009), veröffentlichte der Chaos Computer Club (CCC) nun einen ihm zugespielten unterschriftsreifen Vertragsentwurf für eine solche Selbstverpflichtung. Daraus geht unter anderem hervor, dass die von Bundeskriminalamt verwalteten Listen an jedem Arbeitstag der Behörde jeweils um 10 Uhr aktualisiert an die Provider übermittelt werden sollen, die dann ihrerseits binnen sechs Stunden Sperrmaßnahmen treffen müssen. Wegen bestehender Umgehungsmöglichkeiten derartiger Netzsperren umfasst die Pflicht der Provider gem. § 3 Abs. 1 des Vertragsentwurfs lediglich, den Zugang »durch Sperrmaßnahmen zu erschweren«.
Die Liste selbst darf dabei nicht veröffentlicht werden, einzig die für die Sperrung zuständigen Mitarbeiter sollen Einblick erhalten. Alte Listen sind unverzüglich zu löschen, wie es in § 3 Abs. 6 des Vertragsentwurfs heißt. Darüber hinaus sind die Provider verpflichtet, wöchentliche Statistiken über abgewehrte Zugriffsversuche an das BKA zu übermitteln.
Eine rechtliche Absicherung sollen die Maßnahmen Provider nicht über eine neue gesetzliche Grundlage, sondern einzig über diese vertragliche Selbstverpflichtung erfahren. Dabei bezieht sich § 1 Abs. 2 des Vertragsentwurfs ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, die eine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne von § 184b StGB ermöglichen sollen. Sofern eine solche Klausel bislang noch nicht in den AGBs des Providers enthalten sein sollte, wird dieser durch den Vertrag zur wirksamen Ergänzung verpflichtet.
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