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16.02.2009; 13:14 Uhr
Entschädigung für Telekommunikationsüberwachung: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
Höhe der geplanten Entschädigungen nach Ansicht der Länder zu hoch und zu pauschal

Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 13. Februar 2009 den Empfehlungen seines Rechts-, Finanz- sowie seines Innenausschusses gefolgt und hat in der Debatte um das vom Bundestag Ende 2008 verabschiedete Gesetz über Entschädigungsregelungen für Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (vgl. Meldung vom 19. Dezember 2008) den Vermittlungsausschuss angerufen.

Größter Kritikpunkt am »Gesetz zur Neuordnug der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung« (TKEntschNeuOG) ist die Höhe der planten Entschädigungen. Da die Telekommunikationsanbiete ohnehin gesetzlich zu einer Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden verpflichtet seien, müsste ein Großteil der in der Anlage 3 zu § 23 Abs. 1 JVEG vorgesehenen Pauschalen gekürzt werden, da sich die Entschädigung nicht nach den marktüblichen Preisen richte. Aus diesem Grund seien auch Zuschläge für die Inanspruchnahme außerhalb der üblichen Geschäftszeiten unzulässig, zumal sie darüber hinaus eine systemwidrige Bevorzugung der Telekommunikationsbranche darstellten, da derartige Zuschläge in anderen Bereichen nicht vorgesehen seien. Des Weiteren sollen auch die Monatsgebühren für Überwachungsmaßnahmen eines Anschlusses nur dann in vollem Umfang ausgezahlt werden, wenn dieser auch tatsächlich einen gesamten Monat lang genutzt wird. Für die übrigen Pauschalen fordert die Länderkammer Abschlagsmöglichkeiten, damit die Entschädigung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten des Providers berechnet werden kann. Einen Kompromiss soll nun da Vermittlungsverfahren erzielen.

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