Auftakt im Berufungsverfahren um Veröffentlichung von Fotos der Jauch-Hochzeit
Vor dem Oberlandesgericht Köln fand am 17. Februar 2009 die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren um die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos von Dorothea Sihler-Jauch, der Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch statt. Hintergrund war ein Artikel der Zeitschrift »FreizeitRevue«, der mit einer anlässlich der Hochzeit des Paares im Sommer 2006 aufgenommenen Fotografie illustriert war. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Köln der Klage von Dorothea Sihler-Jauch stattgegeben und den Burda-Verlag zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.000 EUR wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild verpflichtet, weil das betreffende Foto die Klägerin in einem der Privatsphäre zugehörigen Bereich zeige.
Wie er bereits im Vorfeld der Berufungsverhandlung schriftlich hingewiesen hatte, ließ der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auch in der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass man die Berufung des Verlags gegen das Urteil des Landgerichts nicht für aussichtsreich halte, wie aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht. So sei Sihler-Jauch in einem abgeschiedenen Bereich des weiträumig abgeperrten Geländes fotografiert worden, in dem sie eigentlich davon ausgehen konnte, dass ihre Privatsphäre beachtet werde. Der Burda-Verlag beruft sich seinerseits auf die hochrangige Bedeutung der Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators als zeitgeschichtliches Ereignis und dem damit verbundenen großem Interesse der Öffentlichkeit.
Von einem solchen großem Interesse war das Oberlandesgericht Hamburg in weiteren Verfahren zu Zeitschriftenveröffentlichungen von Hochzeitsfotos des Paares ausgegangen und hatte die Klagen von Günter Jauch und seiner Ehefrau in zweiter Instanz abgelehnt (vgl. Meldung vom 23.10.2008). Aufgrund dieser unterschiedlichen Auffassung der Berufungsinstanzen in vergleichbaren Fällen scheint die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshofs wahrscheinlich. Das OLG Köln will sein Urteil am 10. März 2009 verkünden.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3549:
https://www.urheberrecht.org/news/3549/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.