Hessen will Zugriff auf illegale Glücksspielseiten im Internet sperren
In der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen initiierten Diskussion um eine gesetzliche Verpflichtung von Internet-Providern zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt hat das hessische Innenministerium am 26. November 2008 nun einen weiteren Vorstoß unternommen. Wie das Nachrichtenmagazin »Focus« berichtet, habe es in der vergangenen Woche ein internes Fachgespräch mit Vertretern der hessischen Landesregierung, der bayerischen staatlichen Lotterieverwaltung und den fünf größten deutschen Internet-Zugangsprovidern gegeben. Dabei sei eine zunächst freiwillige Sperrung von Glücksspielseiten im Internet vorgeschlagen worden, deren Angebot in Deutschland nach dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag unzulässig ist. Eine von der Landesregierungen herausgegebene Liste von 25 Internetseiten soll die Grundlage für Sperrungen bilden.
Während von Seiten der hessischen Landesregierung und der staatlichen Lotterieverwaltung Bayern keine offizielle Stellungnahme erfolgte, äußerten sich die betroffenen Internetprovider kritisch. So sei einerseits die vorgesehene Sperrung über die DNS-Einträge sehr einfach zu umgehen, wie Andreas Maurer vom Internet-Provider 1&1 betont, und andererseits auch rechtlich fragwürdig. Die Deutsche Telekom lehnt die vorgeschlagene Selbstverpflichtung ebenfalls ab. Eine Sperre bedürfe einer behördlichen oder richterlichen Anordnung, als Provider wolle man »nicht in die Rolle eines Zensors geraten«, so Unternehmenssprecher Ralf Sauerzapf gegenüber dem »Focus«. Darüber hinaus befürchten die Provider im Fall einer Sperrung von Glücksspielseiten den Ansturm weiterer Interessenvertreter, die etwa der Film- oder Musikindustrie, die ihrerseits ebenfalls eine Sperrung durchsetzten wollen. Diese Forderung sei ihnen nach Ansicht von Marita Strasser vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) bei einer Sperrung von Glücksspielseiten auf der Grundlage des Verbots im Glücksspielstaatsvertrag auch nicht zu versagen. Daher dürfe hier kein Präzendenzfall geschaffen werden, da eine umfassende Sperrung sämtlicher illegaler Inhalte technisch und tätsächlich nicht umsetzbar sei.
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