Klage gegen Anbieter von Filesharing-Software in Frankreich zugelassen
Die im vergangen Jahr vom Verband der französischen Tonträgerhersteller Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) eingereichte Klage gegen Anbieter von Filesharing-Software ist von einem Pariser Gericht zugelassen worden, das sich damit als in der Sache zuständig erklärt. Wie »golem.de« berichtet bezieht sich die gegen verschiedene P2P-Anbieter und den Hosting-Dienst SourceForge gerichtete Klage des Verbandes auf eine Regelung des Artikels 335-2-1 des französischen Urheberrechtsgesetzes, die 2006 auf Drängen des Medienkonzerns Vivendi-Universal aufgenommen wurde und hohe Strafen für die Herstellung und Verbreitung von Software, »die hauptsächlich dazu bestimmt ist, [...] geschützte Werke und Objekte ohne Genehmigung öffentlich bereitzustellen«, vorsieht.
Die Klage ist das erste Verfahren zu Artikel 335-2-1 nach der Gesetzesnovelle. Ihre Zulassung durch das Gericht beantwortet zugleich die umstrittene Frage, ob auch ausländische Firmen nach dieser Vorschrift in Frankreich verklagt werden können.
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