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14.11.2008; 16:18 Uhr
Klage gegen Anbieter von Filesharing-Software in Frankreich zugelassen
Ausländische Unternehmen können vor französischem Gericht verklagt werden

Die im vergangen Jahr vom Verband der französischen Tonträgerhersteller Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) eingereichte Klage gegen Anbieter von Filesharing-Software ist von einem Pariser Gericht zugelassen worden, das sich damit als in der Sache zuständig erklärt. Wie »golem.de« berichtet bezieht sich die gegen verschiedene P2P-Anbieter und den Hosting-Dienst SourceForge gerichtete Klage des Verbandes auf eine Regelung des Artikels 335-2-1 des französischen Urheberrechtsgesetzes, die 2006 auf Drängen des Medienkonzerns Vivendi-Universal aufgenommen wurde und hohe Strafen für die Herstellung und Verbreitung von Software, »die hauptsächlich dazu bestimmt ist, [...] geschützte Werke und Objekte ohne Genehmigung öffentlich bereitzustellen«, vorsieht.

Die Klage ist das erste Verfahren zu Artikel 335-2-1 nach der Gesetzesnovelle. Ihre Zulassung durch das Gericht beantwortet zugleich die umstrittene Frage, ob auch ausländische Firmen nach dieser Vorschrift in Frankreich verklagt werden können.

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