Verbände begrüßen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sehen sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (vgl. Meldung vom 22. Oktober 2008) in ihrer Auffassung bestätigt, dass eine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nur dann bestehen könne, wenn eine Entschädigung der Telekommunikationsanbieter vorgesehen sei.
Das Gericht hatte dem Eilantrag von BT Deutschland stattgegeben, der sich gegen die Investitions- und Betriebskosten für die Einrichtung der technischen Voraussetzungen zur Datenspeicherung zur Wehr setzte. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kostentragung der Vorratsdatenspeicherung könne der Anbieter nicht dazu verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, für die er nach einer möglichen Aufhebung der Kostenregelung durch das Verfassungsgericht keine Entschädigung erhalte.
BITKOM und VATM appellierten daher an die Politik, Regelungen für eine adäquate Entschädigung der Telefonanbieter zu erlassen. Diese sei seit Jahren zugesagt, so der VATM. Die Kosten für die technischen Einrichtungen zur Vorratsdatenspeicherung gibt der BITKOM mit 75 Mio. EUR an, die jährlichen Ausgaben für den Betrieb dieser Anlagen beliefen sich ebenfalls auf eine zweistellige Millionensumme. Da die innere Sicherheit »ureigene Aufgabe« des Staates sei, habe dieser auch die Kosten der Kriminalitätsbekämpfung zu tragen, wie Bernhard Rohleder, der BITKOM-Hauptgeschäftsführer, betont.
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