Lernradios in Baden-Württemberg sind verfassungskonform
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einstimmig eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung von Rundfunkfrequenzen für sogenannte Lernradios in Baden-Württemberg durch Beschluss vom 31.7.2007 nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 946/07 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Dies teilte die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg am 6.8.2007 mit.
Eingelegt hatte die Verfassungsbeschwerde der nichtkommerzielle Freiburger Hörfunkveranstalter Radio Dreyeckland, der zuvor in mehreren Verfahren gegen die Lernradios generell und die Zuweisung an die Universität Freiburg im Besonderen vorgegangen war. Dabei kam das BVerfG zu dem Ergebnis, dass die Rundfunkfreiheit nicht »der Zulassung von staatlichen Hochschulen als mögliche Rundfunkveranstalter« entgegen stehe, da die für den Rundfunk gebotene Staatsferne bereits durch »das den Hochschulen zustehende Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG« gewährleistet sei. Ebenso wie die Instanzgerichte (siehe hierzu Meldung auch vom 11.10.2006) stellten die Karlsruher Richter zudem fest, dass das Grundrecht der Rundfunkfreiheit die Beschwerdeführerin »nicht grundsätzlich vor einer Konkurrenz durch Hochschulen bei der Ausweisung und Zuweisung der betreffenden Frequenzen« schütze. Soweit es um die Zuweisungsentscheidungen der LFK gehe, stehe letzterer ein »Abwägungs- und Gestaltungsspielraum« zu.
Dokumente:
Institutionen:
Zu diesem Thema:
- Berücksichtigung nichtkommerzieller Hörfunkveranstalter bei neuer Frequenzzuweisung, Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2006 - Az. 1 S 1742/04 - ZUM 2007, 231-239 (Heft 3)
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3099:
https://www.urheberrecht.org/news/3099/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.