Brüssel genehmigt Übernahme des Musikverlagsgeschäfts von BMG durch Universal
Die geplante Übernahme des Musikverlagsgeschäfts der deutschen Bertelsmann Music Group (BMG) durch die US-amerikanische Universal Music Group kann erfolgen. Wie die Europäische Kommission am 22.5.2007 bekannt gab, sei eine entsprechende Genehmigung nach der EU-Fusionkontrollverordnung erteilt worden, da Universal die wettbewerbsrechtlichen Bedenken Brüssels durch entsprechende Abhilfemaßnahmen ausgeräumt habe. Universal hatte sich Brüssel gegenüber verpflichtet, mehrere bedeutende Musikverlagkataloge zu veräußern, die angloamerikanische Urheberrechte und Verträge mit Urhebern enthalten und die EWR-Tätigkeiten umfassen.
Die EU-Kommission brachte dem geplanten Zusammenschluss in seiner ursprünglichen Form zunächst ernste Bedenken entgegen, da er nach Ansicht der Behörde nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Markt für Musikverlagsrechte von Online-Anwendungen gehabt hätte. Im Rahmen einer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass lediglich beim Musikverlagsgeschäft, das von den entsprechenden Verwertungsgesellschaften der Komponisten und Texter wahrgenommen werde, keine Einschränkungen zu befürchten seien. Bei den Online-Rechten jedoch sei zu beobachten gewesen, dass die Musikverlage neuerdings ihre Rechte an angloamerikanischen Repertoires aus dem bisherigen System der Verwertungsgesellschaften herausgenommen und sie lediglich an ausgewählte Verwertungsgesellschaften übertragen hätten, die dann als Bevollmächtigte einzelner Musikverlage auftreten und EWR-weite Lizenzen vergeben.
Vor diesem Hintergrund sei aber zu befürchten gewesen, dass Universal unter nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, Kontrolle über einen großen Teil der Titel auszuüben und somit die Möglichkeit und den Anreiz gehabt hätte, die Preise für Online-Rechte bei angloamerikanischen Repertoires anzuheben. Dem sei nun mit den angeboteten Abhilfemaßnahmen begegnet worden, indem das amerikanische Unternehmen vornehmlich solche Kataloge abgeben will, die hauptsächlich bestplatzierte Titel und verschiedene erfolgreiche Urheber sowie aus wirtschaftlichen Gründen nicht nur die Online-Rechte, sondern auch die mechanischen, Aufführungs-, Synchronisations- und Druckrechte umfassen.
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