Landesmedienanstalten skeptisch gegenüber geplantem Verkauf von T-Systems Media&Broadcast
Mit Blick auf die geplante Ausgliederung der Telekom-Tochter T-Systems Media&Broadcast mit dem Ziel eines Verkaufs warnen die Landesmedienanstalten vor einer drohenden grundlegenden Veränderung der Rundfunklandschaft. T-Systems verfüge als Netzbetreiber zur terrestrischen Verbreitung von Rundfunk über ein Quasi-Monopol bei den Sendestandorten. Dies sei mit öffentlichen Mitteln gefördert worden und habe auch zu den damit verbundenen Vorrechten geführt. Zugleich stelle die terrestrische Infrastruktur insbesondere für die Hörfunkveranstalter den wichtigsten Verbreitungsweg dar. Angesichts dieser dienenden Funktion gegenüber dem Rundfunk und der Tatsache, dass Rundfunkfrequenzen ein öffentliches Gut darstellten, müsse sichergestellt werden, dass diese Funktionen auch nach einem möglichen Erwerb durch Finanzinvestoren erhalten blieben, so der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thomas Koch. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer vertikalen Verflechtung, wenn diese Investoren zugleich bereits Inhaber von Kabelnetzen oder Anteilseigner von Rundfunkveranstaltern seien. Zudem sei auch die Frage zu klären, ob die für die Frequenznutzung vergebenen telekommunikationsrechtlichen Lizenzen ohne weiteres mit verkauft werden könnten.
Noch im Januar 2007 hatte die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) der ALM auf die Chancen einer Verselbständigung des Sendernetzbetriebs hingewiesen, dabei aber das Modell einer selbstständigen Organisation präferiert (siehe Meldung vom 11.1.2007). Nach Ansicht des Verbands Privater Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) hingegen zeigten die Bendenken der ALM, wie wichtig eine wettbewerbsneutrale Förderpolitik sei. So habe man das digital-terrestrische Fernsehens DVB-T zunächst politisch und finanziell gefördert u. a. mit der Begründung einer gegenüber Kabel und Satellit rundfunkfreundlicheren Eigentümerstruktur. »Es sollte sich nun endgültig die Erkenntnis durchsetzen, dass Momentaufnahmen von Eigentümerstrukturen als Entscheidungsgrundlage untauglich sind«, so ANGA-Präsident Thomas Braun.
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