Cats Karma e.V. vs. Bild
LTO berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Oktober 2024, das Aussagen über den Tierschutzverein Cats Karma e.V. in verschiedenen Bild-Publikationen des Verlags Axel Springer weitreichend untersagte (15 W 99/24).
Kern der Berichterstattungen waren Betrugsvorwürfe gegen den Verein. Die Besonderheit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln liege darin, dass so viele Passagen untersagt worden seien, dass die Online-Publikationen vollständig offline genommen worden seien, so LTO. Mit seiner Entscheidung, die das Gericht auf § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1 GG stützte, ging das Gericht noch deutlich über die erstinstanzliche Entscheidung hinaus.
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