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25.02.2025; 16:54 Uhr
Cats Karma e.V. vs. Bild
Urteil des OLG Köln

LTO berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Oktober 2024, das Aussagen über den Tierschutzverein Cats Karma e.V. in verschiedenen Bild-Publikationen des Verlags Axel Springer weitreichend untersagte (15 W 99/24).

Kern der Berichterstattungen waren Betrugsvorwürfe gegen den Verein. Die Besonderheit der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln liege darin, dass so viele Passagen untersagt worden seien, dass die Online-Publikationen vollständig offline genommen worden seien, so LTO. Mit seiner Entscheidung, die das Gericht auf § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1 GG stützte, ging das Gericht noch deutlich über die erstinstanzliche Entscheidung hinaus. 

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