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19.10.2023; 14:27 Uhr
Klage wegen App »Newszone«
Verlage gegen Südwestrundfunk

Nach einem erfolglosen einstweiligen Verfahren und dem Scheitern des Schlichtungsverfahren haben 16 Verlage aus dem Südwesten Deutschlands angekündigt, den Südwestrundfunk (SWR) wegen des Appangebots »Newszone« vor dem LG Stuttgart zu verklagen. Darüber berichtet u.a. die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Die Verlagshäuser hatten sich ursprünglich in einem einstweiligen Verfahren gegen die App gewandt, in der abgestimmte Nachrichteninhalte aus dem Onlineangebot des SWR bereitgestellt werden. Sie beriefen sich dabei darauf, dass es sich bei der App um ein eigenständiges, nicht nach § 32 MStV genehmigtes Telemedienangebot handele und dieses zudem presseähnlich und damit wettbewerbswidrig sei. Das OLG Stuttgart hatte den Eilantrag in zweiter Instanz unter Verweis auf das nicht gem. § 30 Abs. 7 S. 6 MStV vorab durchgeführte Schlichtungsverfahren abgelehnt (vgl. Meldung vom 28. Juni 2023).

Nach einem nunmehr durchgeführten, erfolglosen Schlichtungsverfahren wollen die Verlage nun Klage erheben. Der SWR prüft hingegen, ob das Medienangebot auf »Newszone« wieder veröffentlicht werden soll.

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