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28.06.2023; 18:49 Uhr
OLG Stuttgart zu App »Newszone« des SWR
Te­le­me­di­en-App-An­ge­bot darf vorerst wieder verbreitet werden

Das OLG Stuttgart hat die einstweilige Verfügung, die die Verbreitung der App »Newszone« des SWR untersagte, aufgehoben (4 U 31/23). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor. 

In dem Verfügungsverfahren wendeten sich ein Online-Portal und mehrere Presseverlage gegen die App, in der abgestimmte Nachrichteninhalte aus dem Onlineangebot des SWR bereitgestellt werden. Sie beriefen sich darauf, dass es sich bei der App um ein eigenständiges, nicht nach § 32 MStV genehmigtes Telemedienangebot handele und dieses zudem presseähnlich und damit wettbewerbswidrig sei. Dem war das LG Stuttgart in erster Instanz noch gefolgt (53 O 177/22, vgl. Meldung vom 24. Oktober 2022).

Das OLG Stuttgart lehnte den Antrag unter Verweis auf das nicht gem. § 30 Abs. 7 S. 6 MStV vorab durchgeführte Schlichtungsverfahren ab. Dabei handele es sich um ein Prozesshindernis, sodass der Verfügungsantrag derzeit unzulässig sei.

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