Auskunftsanspruch gegen Verteidigungsministerium
In zwei weiteren Urteilen hat das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag eines Journalisten das Verteidigungsministerium des Bundes zur Herausgabe von Unterlagen im Zusammenhang mit einem Hubschrauberflug und Truppenbesuch von Verteidigungsministerin a.D. Christine Lambrecht verpflichtet (13 K 6963/22 und 13 K 93/23, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht u.a. aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
Das VG Köln entschied, dass die Klagen des Journalisten überwiegend begründet seien. Dieser hatte im Wesentlichen solche Informationen über den Truppenbesuch und Hubschrauberflug begehrt, für die sich das Ministerium nicht auf einen Versagungsgrund berufen könne. Kein Auskunftsanspruch bestehe hingegen in Bezug auf solche Unterlagen, die nicht mit der amtlichen Tätigkeit der Ministerin a.D. im Zusammenhang bestünden.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Schon im letzten Jahr hatte ein Journalist gerichtlich Auskunftsansprüche gegen das Ministerium wegen des »Hubschraubervorfalls« geltend gemacht und Recht bekommen (VG Köln ZUM-RD 2023, 106 und OVG Nordrhein-Westfalen ZUM-RD 2023, 104, vgl. Meldung vom 16. November 2022). Diese Entscheidungen kommentierte in der ZUM-RD Prof. Gero Himmelsbach (ZUM-RD 2023, 109).
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