mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.05.2004; 15:04 Uhr
iTunes-Europastart gestaltet sich schwieriger als erwartet
Legaler Downloaddienst soll zu einheitlichen Preisen in Europa starten

Für Apple-Deutschland-Chef Frank Steinhoff sind rechtliche Hindernisse der Grund dafür, dass Apples legaler Musik-Downloaddienst »iTunes« in Europa noch nicht an den Start gegangen ist. Wie Steinhoff sich in einem Interview mit dem »Tagesspiegel« äußerte sind die technischen Voraussetzung gegeben. Jedoch die Verhandlungen mit den Urheberrechtsgesellschaften gestalteten sich schwieriger als erwartet. »iTunes« soll noch im Jahr 2004 in zehn Ländern Europas online gehen, allerdings zu einheitlichen Preisen. Das Hauptproblem dabei sieht er darin, dass die Lizenzen für jedes EU-Land separat mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften verhandelt werden müssten, die Europa immer noch wie einen Flickenteppich behandelten. Steinhoff schwebt ein Preis von 99 Cent pro Musikstück vor, der aber aufgrund der unterschiedlichen Steuermodelle nach oben hin variieren kann.

Apples Musikdienst, der bisher nur US-amerikanischen Nutzern von Apple-Computern zur Verfügung steht, bietet einzelne Titel zum Preis von 99 US-Cent (etwa 86 Euro-Cent) an, Alben sind ab 9,99 US-Dollar zu haben (etwa 8,67 Euro). Im Gegensatz zur Konkurrenz räumt Apple Kunden in seinen Nutzungsbedingungen außerdem weitgehende Rechte ein. Sie dürfen die Musik auf bis zu drei Rechnern gleichzeitig nutzen und auf den mobilen Apple iPod übertragen. Zusätzlich dürfen von jeder beliebigen Zusammenstellung von Liedern bis zu zehn selbstgebrannte Musik-CDs hergestellt werden.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1861:

https://www.urheberrecht.org/news/1861/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.