Jürgen Drews setzt sich in Tantiemenstreit gegen Hausfrau durch
Im Tantiemenstreit zwischen dem Schlagersänger Jürgen Drews und einer Hausfrau aus Herne hat das Landgericht Bielefeld (LG) alle von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche mit Urteil vom 11.5.2004 abgewiesen (Az.: 4 O 126/03, Abdruck in der ZUM folgt). Dies meldete die dpa am 11.5.2004. Im Fall hatte die 51-Jährige behauptet, den Text zu Drews Schlagerhit »Irgendwann, irgendwie, irgendwo sehen wir uns wieder« geschrieben zu haben. Der Sänger hingegen bestritt dies. Nach seinen Angaben ist der Komponist Jean-Pierre Valance Autor des Liedtextes. Das Gericht sieht die Urheberschaft der Klägerin nicht als bewiesen an. Die Zeugenaussagen seien komplett widersprüchlich gewesen heißt es in den Urteilsgründen. Auf ein Schriftgutachten, das die Echtheit der dem Gericht von der Klägerin vorgelegten Quittung für den Liedtext bestätigen sollte, verzichteten die Richter. Auch wenn die Klägerin Autorin der Liedanfänge sei, beweise das nicht, dass sie auch die übrigen Strophen geschrieben habe. Die drei Worte »irgendwann, irgendwo, irgendwie« seien nicht urheberrechtsfähig, weil sie in vielen anderen Liedern ebenfalls vorkämen, urteilte das Gericht und zitierte aus Songtexten der Sängerinnen Nicole und Nena.
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