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23.03.2004; 21:02 Uhr
SPD startet Gesetzesinitiative gegen Spammer
Freiheits- oder Geldstrafe für massenhaften Versand von Spam-Mails

Die SPD möchte den Verbraucher in Zukunft durch ein Gesetz vor unerwünschten Spam-Mails schützen. Laut eines Artikels der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ) vom 22.3.2004 hat die Arbeitsgruppe für Telekommunikation und Post der Bundestagsfraktion der SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet. Danach soll der Missbrauch der elektronischen Post durch den massenhaften Versand von Spam-Mails mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet werden. Die Höhe der Freiheitsstrafe wurde allerdings noch nicht festgelegt. SPD-Abgeordneter Ulrich Kelber erklärte gegenüber der »FAZ«, man wolle die großen Spammer treffen, die Millionen von Werbe-Mails verschickten. Von den 50 Größten dieser fragwürdigen Branche vermute man zwei oder drei in Deutschland.

Eine lediglich zivilrechtliche Verfolgung hält die Partei nicht für ausreichend, um die Spam-Flut einzudämmen und sieht daher strafrechtliche Regelungen vor. Anstoß nimmt die SPD insbesondere an der Verwendung irreführender Betreffzeilen, der unberechtigten Nutzung eines fremden Computers zur Weiterleitung von Spam-Mails sowie an so genannten Harvesting-Programmen, die das Internet nach E-Mail-Adressen durchstöbern. Das Gesetz soll jedem User eine juristische Handhabe gegen Spammer bieten, indem dieser Anzeige erstatten kann, wenn er einen Gesetzesverstoß entdeckt.

Die unaufgeforderte Zusendung von E-Mails wird von deutschen Gerichten als Verstoß gegen § 1 UWG und als rechtswidriger Eingriff in das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bewertet. Im Anschluss an die Richtlinie 9717/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 20.5.1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ist indessen für die Beurteilung der Unzulässigkeit der Übersendung einer E-Mail-Werbung darauf abzustellen, ob der Empfänger eine solche offenkundig abgelehnt hat.

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[IUM/kr]

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