Archive klagen gegen Regelungen des US-Urheberrechts
Das Stanford Center for Internet and Society (CIS) klagt im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive gegen Regelungen des US-Urheberrechts. Der Berne Convention Implementation Act (BCIA) verletzte das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Zusatz der US-Verfassung. Der BCIA und der (CTEA) von 1998 verstießen gegen die so genannte verfassungsrechtliche »progress clause«. Die Kläger fordern die Feststellung der Verfassungswidrigkeit so genannter »verwaister Urheberrechte« durch das Gericht. Dabei handelt es sich um Urheberrechte, deren Schutz noch andauert, die aber nicht verfügbar sind.
Der U.S. Supreme Court hatte die Verlängerung der Schutzfristen des US-Urheberrechts durch den Copyright Term Extension Act (CTEA) von 1998 durch Urteil vom 15.1.2003 bestätigt. Die Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes um 20 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist danach verfassungsgemäß (Az. 01/618). Die Richter sahen in dem Erlass des CTEA weder die Gesetzgebungsmacht des US-Kongresses nach der US-Verfassung als überschritten noch das Recht auf freie Rede als verletzt an. Anders als in diesem Verfahren richtet sich die Klage nicht nur gegen die Verlängerung des Urheberrechtsschutzes, sondern vor allem gegen die Bedingungslosigkeit des Urheberrechts. Vor 1976 bedurfte es für die Entstehung des Copyrightrechts der Anmeldung und Registrierung. Nach dem BCIA genießen alle Werke automatisch Urheberrechtsschutz. Die Kläger weisen darauf hin, dass Werke, die nach dem alten Urheberrechtssystem mangels kommerziellen Interesses nicht registriert worden wären, nun nicht wie früher unproblematisch archiviert werden können.
Weiter bewirken die Regelungen des BCIACTEA nach Ansicht der Kläger gemeinsam einen »faktisch ewigen« Schutz für Werke, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 1. Januar 1978 veröffentlicht wurden. Dies verstoße gegen die so genannte »progress clause« der US-Verfassung, nach der die Rechte der Urheber an ihren Werken zur Förderung der Wissenschaft zeitlich zu begrenzen sind.
Dokumente:
- Pressemitteilung des Stanford Center for Internet and Society
- Entscheidung des U. S. Supreme Court vom 15.1.2003 (Az. 01/618)
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1796:
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