Kommission geht gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung des Richtlinienpakets für elektronische Kommunikationsnetze vor
Die Europäische Kommission (EK) wird die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (2002/58/EG) verklagen. Das teilte die Behörde am 21.4.2004 in Brüssel mit. Die Richtlinie ist ein Element des Richtlinienpakets für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Klage erheben will die Kommission außerdem gegen Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlange, die die Richtlinie ebenfalls nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Die Umsetzungsfrist war bereits Ende Oktober 2003 abgelaufen. Die Kommission hatte die betroffenen Mitgliedsstaaten Anfang Dezember 2003 aufgefordert, ihrer Umsetzungspflicht nachzukommen. Anhand der hierauf eingegangenen Stellungnahmen wird die Kommission nun die Einlegung gerichtlicher Schritte prüfen. Mittlerweile verabschiedete Rechtsvorschriften, wie am 20.4.2004 in den Niederlanden und möglicherweise bald in Frankreich, sollen hierbei berücksichtigt werden. Aber auch Deutschland wird möglicherweise eine Klage abwenden können, da der Bundestag am 1.4.2004 die Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen hat, wonach die Zusendung von E-Mail-Werbung nur nach Zustimmung des Empfänger zulässig ist. Bei dem Spam-Verbot handelt es sich um eine Umsetzung der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation.
Durch den nun angekündigten rechtlichen Schritt will die Kommission ein deutliches Signal aussenden: die Unternehmen und die Bürger in diesen Ländern können sich eine weitere Verzögerung bei diesen wichtigen Reformen nicht leisten.
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