ARD und ZDF: Im Streit um Gebührenerhöhung keine Richtzahl
Die »Süddeutsche Zeitung« berichtete am 23.4.2004 über die Festlegung einer Richtzahl für die Rundfunkgebühren in Höhe von 95 Cent durch ARD und ZDF. Die Zeitung beruft sich dabei auf einen Brief des ARD-Chefs Jobst Plog an den Mainzer Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Rundfunkkommission Kurt Beck. Die ARD wies dies in einer Pressemitteilung vom 23.4.2004 zurück. ARD-Sprecher Martin Gartzke bezeichnete die Richtzahl als reine Spekulation. Sie tauche in dem bezeichneten Brief nicht auf. Es sei nicht Sache der Sender, einen Vorschlag zur Anpassung der Rundfunkgebühr zu machen. Dieses Recht liege allein bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).
Nach dem KEF-Vorschlag soll die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro je Monat steigen. Über eine entsprechende Gebührenerhöhung entscheiden die Bundesländer. Allerdings wollen die Ministerpräsidenten die Anhebung laut einer Meldung der ddp vom 25.3.2004 »deutlich unter 1,09 Euro« halten.
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