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05.03.2004; 15:51 Uhr
Plüschtierwecker »Kikeriki« ist kein Plagiat des »Moorhuhns«
Landgericht München I: Übereinstimmung zwischen den Figuren ist zu gering

Der Plüschtierwecker der Fastfood-Kette Mc Donald´s darf weiterverkauft werden. Das entschied das Landgericht München I durch Urteil (Az.: 7 O 23816/03) vom 12.02.2004 und lehnte damit die Plagiatsvorwürfe wegen einer zu starken Ähnlichkeit mit der Figur des »Moorhuhns« ab. Dies teilte das Gericht in einer Pressemitteilung vom 4.3.2004 mit.

Der streitgegenständliche Wecker in Gestalt eines Hahns reißt den Schläfer mit einem »Kikeriki« aus dem Schlaf, das erst verstummt, wenn man das Plüschtier an die Wand wirft. Dann ertönt ein »Guten Morgen«-Gruß. Das Gericht verneinte eine Urheberrechtsverletzung durch Plagiat. Zwar sei die äußere Gestalt des »Moorhuhns« urheberrechtlich geschützt. Die Übereinstimmung zwischen den Figuren sei jedoch zu gering. Die äußere Gestalt des »Moorhuhns« sei in ihren charakteristischen Merkmalen nicht nachgeahmt worden. Insbesondere die Augenpartie der beiden Figuren unterscheide sich stark voneinander. »Kikeriki« rufe mit seinen kleinen halb geschlossenen Augen einen schläfrigen Eindruck hervor, während die Glubschaugen des »Moorhuhns« überdimensional groß und vollständig geöffnet seien. Weiter hätten die Hahnfiguren unterschiedliche Kämme, Kehllappen und eine andere Flügelhaltung. Auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und das Markenrecht konnten die Richter nicht feststellen.

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