Europaparlament verabschiedet Richtlinie zur Produktpiraterie
Das Europäische Parlament (EU-Parlament) hat am 9.3.2004 die umstrittene Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission (EU-Kommission) vom 9.3.2004 sollen die Rechteinhaber nach der verabschiedeten Version die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige Aus-dem-Verkehr-Ziehen illegaler Waren sowie ihre finanzielle Entschädigung, eine Unterlassungsanordnung und Schadenersatz verlangen können. Weiter ist ein Auskunftsrecht vorgesehen, mit dem die Richter Internet-Serviceprovider künftig dazu verpflichten können, Auskunft über ihre Nutzer zu geben. Änderungsvorschläge der Grünen, die die Ahndung auf »Rechtsverletzungen zu gewerblichen Zwecken« beschränken wollten wurden mit 300 zu 150 Stimmen abgelehnt. Auch wurde eine Klausel, nach der zu privaten Zwecken begangene Urheberrechtsverletzungen nur bei einem »nachhaltigen Schaden« für die Rechteinhaber geahndet werden sollten, nicht aufgenommen. Anders als der Entwurf der Kommission, enthält die vom Parlament verabschiedete Version keine strafrechtlichen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Richtlinie. Die Richtlinie kann aber in diesem und anderen Punkten von den einzelnen Mitgliedsstaaten verschärft werden. Der Pressemitteilung zufolge akzeptiert die EU-Kommission diesen Kompromisstext trotz einiger Abweichungen von ihrem ursprünglichen Vorschlag. EU-Kommissar Frits Bolkenstein, der für den Binnenmarkt zuständig ist, erklärte hierzu: »Nach Auffassung der Kommission kann nur dann wirksam gegen Nachahmung und Produktpiraterie vorgegangen werden, wenn schwerwiegende, vorsätzliche, gewerblich motivierte Schutzrechtsverletzungen bestraft werden können. Wir werden daher erwägen, zu gegebener Zeit weitere Maßnahmen vorzuschlagen, die strafrechtliche Sanktionen in diesem Bereich beinhalten. Im Übrigen wird die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, strafrechtliche Sanktionen vorzusehen, wenn sie dies wollen.« Die Kommission hofft, dass die Richtlinie schon in erster Lesung, möglicherweise im April 2004, endgültig verabschiedet werden kann.
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