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11.03.2004; 16:26 Uhr
GVU meldet Erfolgssteigerung ihrer Ermittlungen gegen Raubkopierer im Jahr 2003
Geldstrafen mit Gesamtvolumen von mehr als 500.000 Euro - Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen mehr als verdoppelt

Im Jahr 2003 ist ein Anstieg der von deutschen Gerichten wegen Urheberrechtsverletzung verhängten Geldstrafen um 54 Prozent auf mehr als eine halbe Million Euro zu verzeichnen. Die mit einer Gefängnisstrafe abgeschlossenen Verfahren haben sich mit einer Zunahme von 23 auf 51 mehr als verdoppelt. Das geht laut einer Meldung der ddp aus dem am 11.3.2004 in Hamburg vorgestellten Jahresbericht der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hervor. Dieser enthält nur Angaben zu Verfahren, an denen die GVU beteiligt war. »Wir können feststellen, dass deutsche Gerichte den Diebstahl geistigen Eigentums in steigendem Maße nicht mehr als Kavaliersdelikt behandeln«, kommentierte Bodo Schwartz, Vorstandsvorsitzender der GVU, die Entwicklung. Nach dem Bericht ist die Zahl der beschlagnahmten digitalen Datenträger im Gegensatz zu analogen Videokassetten deutlich angestiegen. Während im Jahr 2001 noch ein Verhältnis von eins zu vier festgestellt worden sei (16.305 zu 64.256), habe im Jahr 2003 eine Umkehr auf ein Verhältnis von neun zu eins stattgefunden (206.257 zu 23.924). Wie der Bericht Schwartz zitiert, soll die GVU verstärkt Zugang zu organisierten Kreisen der »digitalen Piraterie« erlangt haben, was zu erfolgreichen Schlägen gegen die organisierte Kriminalität geführt habe.

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[IUM/kr]

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