mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
04.11.2003; 16:53 Uhr
Grönemeyer erwirkt weitere einstweilige Verfügung gegen Verlag
Wegen Verletzung der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte des Sängers

Herbert Grönemeyer geht weiter gegen die bei dem Verlag Hoffmann und Campe erschienene Biografie mit dem Titel »Grönemeyer« von Ulrich Hoffmann vor. Laut einer Pressemitteilung seiner Plattenfirma Capitol Music Germany vom 4.11.2003 erwirkte der Sänger bei dem Landgericht Berlin in der letzten Woche eine weitere einstweilige Verfügungen gegen den Hamburger Verlag. Danach werden 14 Darstellungen im Buch untersagt. Außerdem erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung durch die die Verbreitung des Buches aufgrund »grober Verletzungen der Urheberrechte von Herbert Grönemeyer« untersagt wird.

Einem Bericht der dpa vom 4.11.2003 zufolge kündigte der Verlag an, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. »Das Gericht muss nun prüfen, in wieweit man aus Grönemeyer-Interviews zitieren darf oder ob diese Sprachkunstwerke sind und dem Urheberschutz unterliegen«, erklärte Verlags-Geschäftsführer Rainer Moritz. Die bereits gebundenen Exemplare der überarbeiteten zweite Auflagen der Biografie seien von der einstweiligen Verfügung des Hamburger Gerichts nicht betroffen. Anfang Oktober hatte Grönemeyer eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen das Buch durchgesetzt. Der Verlag hatte daraufhin für Mitte November eine zweite überarbeitete Neuauflage angekündigt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 1535:

https://www.urheberrecht.org/news/1535/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.