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12.09.2003; 11:33 Uhr
Neues Urheberrecht tritt am Samstag in Kraft
Gesetz heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde am heutigen Freitag, dem 12.9.2003, im »Bundesgesetzblatt« veröffentlicht und tritt am Samstag, dem 13.9.2003, in Kraft.

Das Gesetz wurde durch die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG) notwendig. Die Informationsrichtlinie erweitert den Schutz des geistigen Eigentums. Zentraler Bestandteil des neuen Urheberrechts ist der rechtliche Schutz technischer Maßnahmen, die eine Vervielfältigung der urheberrechtlich geschützten Werke verhindern sollen. Mitunter sollen dadurch Technologien wie das Digital Rights Management unterstützt werden.

Mit der Umsetzung der Informationsrichtlinie ist der Reformprozess im Urheberrecht noch nicht abgeschlossen. Die Arbeiten an einem zweiten Korb, durch den Themen behandelt werden sollen, die nicht durch die EU-Richtlinie abgedeckt wurden, beginnen am 16.9.2003.

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